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Steuern sparen

10. Dezember 2020
Nicht nur Gewerbetreibende können die Reinigungsarbeiten steuerlich absetzen.

Dienstleistungen am Haus sind steuerlich absetzbar!

Jeder Privathaushalt kann Reinigungs- und Gartenarbeiten (Haushaltsnahe Dienstleistungen), die rund um das Haus bzw. die Wohnung anfallen und durch ein Unternehmen ausgeführt werden, zum Teil steuerlich geltend machen. Egal, ob man Eigentum besitzt oder zur Miete wohnt – seit dem 01.01.2009 können 20 % der Rechnungssumme, maximal bis zu 4.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Hierfür ist folgendes zu beachten: Lohn- und Materialkosten müssen in dem Angebot bzw. der Rechnung gesplittet sein. Nur die reinen Lohnkosten sind steuerlich absetzbar. Immer eine ordentliche Rechnung geben lassen. Quittungen reichen nicht aus. Der Rechnungsbetrag muss per Banküberweisung beglichen werden. Die Rechnung zusammen mit dem Kontoauszug dem Finanzamt bei der jährlichen Steuererklärung vorlegen.